Barrierefreie Internetseiten. Unser Leitfaden.
Barrierefreiheit im Web ist nicht nur gesetzlich verpflichtend. Sie ist ein Zeichen von Respekt und Teilhabe. Wir unterstützen dabei Ihre Website für alle zugänglich zu gestalten.
~ 1 Mio.
Internetnutzer sind sehbehindert, blind oder gehörlos
46%
aller Behinderten bemängeln die Nutzbarkeit von Websites
61
Kriterien die erfüllt werden müssen
80%
aller behinderten Menschen nutzen das Internet
Warum überhaupt Barrierefreiheit?
Die Barrierefreiheit von Websites ist längst keine freiwillige Leistung mehr – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 sind öffentliche Stellen, darunter auch Städte und Gemeinden, verpflichtet, ihre Webangebote so zu gestalten, dass Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen diese vollständig nutzen und verstehen können.
Welche Zielgruppen profitieren von einem barrierefreien Angebot?
Ein barrierefreies Webangebot ist kein „Nice-to-have“ – es ist ein echter Mehrwert für viele Menschen. Verschiedene Zielgruppen profitieren unmittelbar von einer barrierefreien Gestaltung.
Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung
Klare Strukturen, Alternativtexte, Untertitel und Vorlesefunktionen sorgen dafür, dass Inhalte für alle zugänglich sind.
Menschen mit motorischen Einschränkungen
Eine einfache Navigation per Tastatur oder assistiven Technologien ermöglicht eine selbstbestimmte Nutzung der Website.
Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Klare Texte, logischer Aufbau und visuelle Unterstützung machen Informationen leichter erfassbar.
Menschen mit wenig Interneterfahrung
Intuitive Bedienung, selbsterklärende Icons und übersichtliches Design helfen auch ungeübten Nutzerinnen und Nutzern weiter.
Nutzer mobiler Endgeräte
Barrierefreiheit geht Hand in Hand mit einem responsiven Design – Inhalte passen sich automatisch verschiedenen Bildschirmgrößen an.
Menschen mit geringen Deutschkenntnissen
Verständliche Sprache und klare Formulierungen erleichtern das Verstehen von Inhalten - unabhängig vom Sprachniveau.
Suchmaschinen & KI
Barrierefreie Seiten sind strukturierter aufgebaut – das verbessert auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI-gestützten Anwendungen.
Standards und Anforderungen für Ihren barrierefreien Internetauftritt
Beachten Sie:
Welche konkreten Anforderungen für Städte und Gemeinden gelten und bis wann sie umzusetzen sind, ist in den jeweiligen Landesgesetzen oder -verordnungen geregelt.
Wann gilt Ihre Website als barrierefrei?
Damit eine Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, müssen sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die Inhalte folgende Kriterien erfüllen. Diese basieren auf den Standards der BITV 2.0 und der WCAG-Richtlinien.
Konformitätsstufen A und AA
Es gibt gemäß der BITV 2.0 drei verschiedene Konformitätsstufen (‘A’, ‘AA’ und ‘AAA’), mit denen dokumentiert wird, wie “gut” eine Seite barrierefrei ist. Um einen barrierefreien Internetauftritt anzubieten, müssen mindestens die beiden Konformitätsstufen ‘A’ und ‘AA’ erfüllt sein.
Vollständige Erfüllung pro Seite
Jede (einzelne) Seite muss die Kriterien ganz erfüllen, man kann nicht erklären, dass nur ein Teil einer Seite konform ist. Seiten, die einen Prozess darstellen (z.B. ein online beantragter Verwaltungsvorgang), müssen durchgängig konform sein.
Auch PDF-Dokumente, die auf der Website bereitgestellt werden, müssen barrierefrei gestaltet sein.Erläuterungen auf der Startseite
Auf der Startseite der Website sind Erläuterungen über die Inhalte sowie Hinweise zur Bedienung und zu den weiteren Angeboten in leichter sowie in deutscher Gebärdensprache bereitzustellen (Anlage 2 der BITV 2.0).
Kommunale Einrichtungen
Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Feuerwehren sind ebenso verpflichtet, die Vorgaben der BITV 2.0 vollständig umzusetzen.
Checkliste für Ihre Redaktion
Barrierefreiheit betrifft nicht nur den technischen Aufbau durch die Agentur, sondern auch die inhaltliche Gestaltung durch Sie als Kommune:
Navigation und Aufbau
Eine logische, übersichtliche und leicht verständliche Struktur ist entscheidend für die Barrierefreiheit. Wir beraten Sie bei der Optimierung von Menüführung, Seitenaufbau und Benutzerführung.
WCAG-Anforderungen umsetzen
Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Technik, sondern vor allem die Inhalte. Texte, Bilder, Farben und Interaktionen müssen entsprechend gestaltet sein. Unser CMS für Kommunen unterstützt Sie dabei, Inhalte barrierefrei zu erfassen und zu überarbeiten.
Videos in Gebärdensprache
Inhalte sollten zusätzlich in deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden. Wir unterstützen Kommunen dabei und bieten die Erstellung solcher Gebärdensprach-Videos als Teil unserer Dienstleistungen an.
Konformitätserklärung
Auf die Internetseite gehört eine gut sichtbare Eigenerklärung zur Konformität. In der Erklärung muss der Hinweis auf eine Kontaktmöglichkeit aufgeführt werden. Ebenfalls veröffentlicht werden muss ein Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach §16 BGG sowie die Verlinkung der Schlichtungsstelle. Diese Erklärung sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Prüfung und Nachweis der Barrierefreiheit
Nach der Umsetzung testen wir jede Website sorgfältig auf Barrierefreiheit und stellen sicher, dass alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt sind. Auch nach dem Go-live behalten wir die Barrierefreiheit im Blick und rüsten in unseren Kommunen-Updates regelmäßig nach.
Wenn Sie Ihre bestehende Website unabhängig prüfen lassen möchten, bieten wir Ihnen unseren Website-Check an, mit dem Sie Ihre Website gezielt auf vollständige Barrierefreiheit und rechtliche Anforderungen prüfen lassen können.
Website Check
Wir überprüfen Ihre Website auf vollständige Barrierefreiheit und rechtliche Anforderungen.
Jetzt Prüfung anfragenWCAG-Kriterien Die Mindestanforderungen zur Konformität
Um einen barrierefreien Internetauftritt anzubieten, müssen mindestens die beiden Konformitätsstufen ‘A’ und ‘AA’, gemäß der BITV 2.0 erfüllt sein. Die Krieterien dieser Mindestkonformität sind: