Urheberrechtsverletzungen in PDF
Wird nicht lizenziertes Bildmaterial auf der kommunalen Website verwendet, drohen Abmahnungen. Nichts Neues. Auch wenn man das weiß und darauf achtet, gibt es immer wieder Fallstricke, auf die wir hier noch einmal hinweisen wollen.
Wenn Sie Beiträge von Dritten zur Veröffentlichung auf der Website bekommen - sei es über Veranstaltungsmeldungen, Gewerbeeinträge oder zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen - prüfen Sie unbedingt, ob das Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist. Das gilt auch für zum Download bereitgestellte PDFs, in denen Bilder eingebunden sind, die nur für den Print oder nur auf Zeit lizenziert sein können.
Gerade bei Mitteilungsblättern, die über Jahre auf der Website archiviert werden, ist die Gefahr groß, dass Bildlizenzen ausgelaufen sind. Große Konzerne wie Getty Images crawlen mit KI gestützter Software nach solchen “Schätzen”, was aktuell vermehrt zu Abmahnungen in schmerzhafter Höhe führt.